Mitgliedschaft bei MindfulnessSwiss
Ordentliche Mitglieder
Gemäss den Verbandsstatuten kann jede Person Mitglied des Verbandes werden, die sich den Grundlagen und Zielen von MBSR verbunden fühlt und über ein von einer anerkannten Ausbildungsinstitution ausgestelltes Zertifikat oder Diplom als Lehrerin oder Lehrer für MBSR oder MBCT verfügt.
Ordentliche Mitglieder profitieren von folgenden Leistungen:
- Die Veröffentlichung des Profils und ausgeschriebener Kurse auf der Homepage mindfulness.swiss
- Aufnahme auf ausgewählte Listen der Krankenkassen und anderer Partner
- Prüfung der Qualitätssicherheit
- Vergünstigte Weiterbildungen des Verbandes MindfulnessSwiss
- Regelmässige Informationen des Verbandes MindfulnessSwiss
- Vernetzung mit Gleichgesinnten im “Klubraum”
- Nutzung des Logos
Ordentliche Mitglieder haben ein Verbands-Stimmrecht.
Die detaillierten Aufnahmeregelungen finden Sie im folgenden Aufnahmereglement.
Dieses gilt auch für Personen, welche an einem Ausbildungsinstitut ausgebildet wurden, das nicht auf der Liste der anerkannten Ausbildungsinstitute aufgeführt sind (siehe Liste unten). Anträge auf Aufnahme in den Verband werden vom Vorstand einzeln behandelt.
Provisorische Mitglieder
Provisorische Mitglieder profitieren von folgenden Leistungen:
- Die Veröffentlichung des Profils und ausgeschriebener Kurse auf der Homepage mindfulness.swiss
- Aufnahme auf ausgewählte Listen der Krankenkassen und anderer Partner
- Prüfung der Qualitätssicherheit
- Vergünstigte Weiterbildungen des Verbandes MindfulnessSwiss
- Regelmässige Informationen des Verbandes MindfulnessSwiss
- Vernetzung mit Gleichgesinnten im “Klubraum”
Provisorische Mitglieder haben kein Verbands-Stimmrecht.
Mehr Informationen über die provisorische Mitgliedschaft finden Sie in unserem Aufnahmereglement.
Assoziierte Mitglieder
Assoziierte Mitglieder erfüllen die Aufnahmekriterien für ordentliche Mitglieder von MindfulnessSwiss nicht. Sie haben jedoch eine mehrjährige persönliche Achtsamkeitspraxis und sind in Ihren Tätigkeitsfeldern Expertin oder Experte. Wir freuen uns auf Sie als assoziiertes Mitglied.
Die Anträge zur Aufnahme in den Verband werden vom Vorstand individuell behandelt.
Beantragen der Mitgliedschaft
Senden Sie eine E-Mail mit Ihrer Adresse und unter Angabe der Ausbildungsstätte an: sekretariat@mindfulness.swiss.
Sie erhalten dann die notwendigen Unterlagen für den Mitgliedschaftsantrag zugestellt.
Gönnermitgliedschaft
Als Gönner sind Sie an Achtsamkeit und ihrer fundierten Vermittlung interessiert. Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie MindfulnessSwiss dabei, die Verbreitung der Achtsamkeit in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen voran zu treiben. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Anmeldeformular für eine Gönnermitgliedschaft.
Anerkannte Ausbildungsinstitute
Zentrum für Achtsamkeit Schweiz (CFM)
Béatrice Heller und Yuka Nakamura, Zürich
Das CFM Schweiz ist Mitglied des Verbandes MindfulnessSwiss.
Institut für Achtsamkeit und Stressbewältigung
Linda Lehrhaupt und Team, Bedburg (D)
arbor seminare
Freiburg im Breisgau (D)
Achtsamkeitsinstitut Ruhr
Petra Meibert, Jörg Meibert, Prof. Dr. Johannes Michalak, Essen (D)
Brown University
Level 1, Level 2 und Zertifizierungskurs müssen abgeschlossen sein
Anerkannte ehemalige Ausbildungsinstitute
Europäisches Institut für Achtsamkeit (EZfA)
Freiburg im Breisgau (D)
Oasis
MBSR Giessen /forum achtsamkeit
Kosten
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 250,00 Fr. für ordentliche und provisorische Mitglieder. Die assozziierte Mitgliedschaft kostet jährlich 200,00 Fr.
Erfolgt ein Verbandsbeitritt während eines Geschäftsjahres, so wird der Jahresbeitrag pro rata ab dem ersten vollen Monat der Mitgliedschaft in Rechnung gestellt. Erfolgt der Austritt während eines Geschäftsjahres, so wird der Jahresbeitrag pro rata bis Ende des Austrittsmonats verrechnet.
Die Anmeldegebühr in Höhe von 100,00 Fr. muss zusammen mit dem Antrag überwiesen werden.
Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied mit Abschluss an einem nicht anerkannten Institut oder als assoziiertes Mitglied wird mit Einreichen der Unterlagen eine Bearbeitungsgebühr für die Prüfung in der Höhe von 100,00 Fr. fällig. Sie ist vor der Prüfung der eingereichten Unterlagen zu bezahlen.